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LAG Berlin, 23.04.1974 - 8 TaBV 1/74 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Berlin, 23.04.1974 - 8 TaBV 1/74
- BAG, 09.03.1976 - 1 ABR 74/74
Papierfundstellen
- DB 1974, 1629
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 26.10.1956 - 1 ABR 26/54
Betriebsverfassungsrecht: Begriff des zwingenden Erfordernisses einer anderen …
Auszug aus LAG Berlin, 23.04.1974 - 8 TaBV 1/74
Betriebsversammlungen dürfen nur dann außerhalb der Arbeitszeit stattfinden, wenn die Eigenart des Betriebes eine solche Regelung zwingend erfordert (BetrVG § 44 Abs. 1 S 1).Das ist zu bejahen, wenn anderenfalls der eingespielte technisch-organisatorische Ablauf des Betriebes eine untragbare Störung erfahren würde (im Anschluß an BAG 1956-10-26 1 ABR 26/54 = AP Nr. 1 zu § 43 BetrVG 52, LArbG Saarbrücken 1960-12-21 Ta 6/58 = AP Nr. 2 zu § 43 BetrVG 52).Eine derartige Störung liegt vor, wenn die betrieblichen Auswirkungen, die mit einer während der Arbeitszeit stattfindenden Betriebsversammlung verbunden sind, dem Arbeitgeber in Würdigung aller Umstände nicht zugemutet werden können.